Stornierungsbedingungen
Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder
einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter
die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt
ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist
der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise 0 %
25 bis 29 Tage vor Anreise 20 %
15 bis 24 Tage vor Anreise 40 %
10 bis 14 Tage vor Anreise 60 %
5 bis 9 Tage vor Anreise 80 %
< 5 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der
Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des
Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens
60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne
storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00
€ (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2
schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich
gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt
oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl.
der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die
Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die
Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des
Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits
geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei
berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu
vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen
Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

